FREIE WÄHLER fordern vollständigen Rückbau von Windkraftaltanlagen

Theis: Die Rechts- und Gesetzeslage ist eindeutig und verlangt ohne Wenn und Aber einen vollständigen Rückbau.

Die Fundamente von Windkraftanlagen bestehen aus 1.300 Kubikmeter Beton und 180 Tonnen Stahl.

In Deutschland stehen fast 30.000 Windkraftanlagen, welche für rund 18 Prozent der Energieerzeugung verantwortlich sind. Durch das Auslaufen der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windkraftanlagen der „ersten Stunde“ (Errichtung 2001) steht Deutschland eine große Rückbauwelle bevor.

Allerdings erfolgt der Rückbau der Altanlagen in vielen Regionen Niedersachsens nur mangelhaft. Die bis zu 40 Meter in den Boden reichenden Fundamente der Windkraftanlagen werden aus Kostengründen häufig nur teilweise entfernt. „Die Rechts- und Gesetzeslage ist eindeutig und verlangt ohne Wenn und Aber einen vollständigen Rückbau“, so die stellvertretende Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Niedersachsen Claudia Theis.

Nicht alle Betreiber von Windkraftanlagen haben ausreichende Rücklagen für den Rückbau eingestellt, weshalb nach Angaben des NDR besonders in den Landkreisen der windreichen Nordseeküste die meisten Fundamente im Boden verbleiben.

Neben den daraus entstehenden Umweltrisiken durch die Bodenversiegelung sind auch die Grundstückseigentümer Leidtragende des Teilrückbaus. „Auf Grund von zurückgebliebenen Stahl- und Betonreste müssen Grundstückseigentümer mit Wertverlusten ihrer Grundstücke rechnen. Für den Grundstückseigentümer kann es bei einer Insolvenz des Betreibers teuer werden, wir reden hier ganz locker über mehrere hunderttausend Euro und das trotz eindeutiger Rechts- und Gesetzeslage. Das ist vielen Verpächtern nicht bewusst“, so Theis.

Die FREIEN WÄHLER fordern deshalb einen vollständigen Rückbau von Altanlagen, wie er im Baugesetzbuch geregelt ist. Rechtsauffassungen, wonach durch einen Teilrückbau die „Bodeneigenschaften weitgehend wiederhergestellt werden“, halten wir mit Blick auf die zukünftigen Umweltrisiken für nicht vertretbar.